AGB’s und Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Seaside Ride Gravel Event.
Es handelt sich hierbei nicht um ein Rennen, eine Zeitnahme findet nicht statt.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme ist das Erreichen des Mindestalters von 18 Jahren, der Erwerb eines Tickets („Teilnahmebeitrag“) sowie eine damit verbundene Anmeldung erforderlich. Sofern das Mindestalter nicht erreicht wird, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei der Abholung der Startnummer vorgelegt werden. Mit der Anmeldung wird den Teilnahmebedingungen zugestimmt. Die Tickets sind ausschließlich online auf der Website www.seasideride.de erhältlich. Dies stellt seitens des Veranstalters lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar.
2. Teilnahme durch Dritte
Die angemeldete Person muss höchstpersönlich teilnehmen.
3. Startberechtigung
Die Startberechtigung besteht erst bei vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags. Die Bezahlung des Tickets erfolgt über die dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Bei Bezahlung per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren gilt, dass der Veranstalter zum Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung berechtigt ist, falls die Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung oder Widerruf der Lastschrift nicht eingelöst werden kann. Die Kosten, die durch eine Rücklastschrift entstehen, sind von der teilnehmenden Person zu tragen.
4. Befestigung der Startnummer und Armband
Während der Seaside Ride Tour ist die Startnummer am Lenker zu befestigen und das Starterarmband stets gut sichtbar am Handgelenk zu tragen. Das Armband legitimiert die Teilnehmer auch zur Nutzung aller Inklusivleistungen.
5. Verpflegungsstationen
Teilnehmer ohne Startnummer und Armband sind leider nicht berechtigt, die Verpflegungsstationen zu nutzen.
6. Übertragung des Startplatzes
Eine Übertragung des Startplatzes ist grundsätzlich nicht möglich.
7. Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Anmeldung versichern die Teilnehmer, gesundheitlich sowohl körperlich als auch geistig in der Verfassung zu sein, dass sie die Strecke eigenständig bewältigen können und dass ihnen die Gefahren einer Radtour bewusst sind. Wir empfehlen, im Vorfeld einen Arzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Fitnesszustand für die gewählte Strecke ausreichend ist. Bitte startet nur dann, wenn ihr euch am Tag des Events gesund und ausreichend trainiert fühlt.
8. Öffentlicher Straßenverkehr
Die Radtour findet im öffentlichen Straßenverkehr statt, die Straßen sind nicht gesperrt. Es müssen daher die Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs befolgt werden.
9. Einhaltung der StVO
Die Teilnehmer haben sich ausnahmslos an die Vorgaben der StVO zu halten (insbesondere Rechtsfahrgebot, Vorfahrtsregelungen, benutzungspflichtige Radwege etc.). Sollte sich ein Teilnehmer nicht daran halten, dürfen wir als Veranstalter diese Person von der Veranstaltung ausschließen.
Organisation
1. Anweisungen der Helfer
Den Anweisungen der Strecken- und Eventhelfer ist jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter und seine Helfer dürfen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen (disqualifizieren), wenn diese gegen Regeln verstoßen, den Ablauf des Events stören oder die Sicherheit anderer gefährden.
2. Einhaltung der Vorgaben
Die am Veranstaltungstag gültigen Vorgaben sowie das Hygienekonzept der Veranstaltung sind während des gesamten Rad-Events einzuhalten. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung Personen von der Veranstaltung ausschließen und des Platzes verweisen.
3. Verstöße
Verstöße, die zum Ausschluss führen können, sind unter anderem: keine Benutzung von Radwegen, wenn vorhanden, kein Tragen des Starterarmbands, Nichteinhalten der StVO, Überquerung roter Ampeln oder geschlossener Bahnübergänge, Beleidigung oder Gefährdung anderer Teilnehmer. Disqualifizierte Teilnehmer sind verpflichtet, das Starterarmband umgehend abzugeben.
Haftungsausschluss Seaside Ride 2025
1. Einleitung
Veranstalter: Greipel und Mannweiller GbR
Veranstaltung: Seaside Ride 2025 Graveltour
Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Radtouren im Rahmen des Seaside Ride 2025 vom 20.-22.06.2025.
Der Veranstalter haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen bleibt auch für leichte Fahrlässigkeit unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung für die Durchführung des Vertrags notwendig ist und auf deren Erfüllung sich die teilnehmenden Personen verlassen dürfen, haften wir nur in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens.
2. Haftungsausschluss für Unfälle und Verletzungen
Die Teilnahme an den Radtouren im Rahmen des **Seaside Ride** erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während der Tour entstehen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche Eignung im Vorfeld zu prüfen.
Es besteht Helmpflicht während der gesamten Radtour.
3. Eigenverantwortung der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihr Fahrrad verkehrssicher ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der gesamten Tour gilt. Jeder Teilnehmer trägt die Verantwortung für sein Verhalten im Straßenverkehr und sollte stets rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern handeln.
4. Haftung für Gegenstände
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, achtsam mit Wertgegenständen umzugehen.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Radtour ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Fahrer ab 16 Jahren dürfen jedoch mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten starten. Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Versicherungsschutz
Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen (Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung). Der Veranstalter stellt keine zusätzlichen Versicherungen zur Verfügung.
7. Ausschluss von Verantwortung für Witterungsbedingungen
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für wetterbedingte Risiken wie z.B. nasse oder rutschige Straßen und eingeschränkte Sichtverhältnisse. Es wird den Teilnehmern empfohlen, für wettergerechte Kleidung und geeignete Ausrüstung zu sorgen.
8. Verhalten während der Tour
Den Anweisungen des Tourleiters sowie der Seaside Ride-Helfer ist jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich nicht an die Regeln halten, von der Tour auszuschließen.
9. Datenschutz
Während der Radtour und auf dem Veranstaltungsgelände können Fotos und Videos gemacht werden. Diese können für Werbezwecke, Social Media, die Seaside Ride-Website sowie Printmedien genutzt werden. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass Bildmaterial von ihnen zu diesen Zwecken verwendet wird.
Datenerhebung und -verarbeitung
Mit der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, die im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes zum Zwecke der Durchführung des Rad-Events maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die vorvertraglichen Maßnahmen und die Vertragserfüllung erforderlich.
Die hier erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
10. Absage/Ausfall der Veranstaltung, Rücktritt
Tritt die teilnehmende Person nicht an, bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Die Veranstaltung kann in Fällen höherer Gewalt, aufgrund einer behördlichen Anordnung oder aus Gründen der Sicherheit geändert, verschoben oder abgesagt werden. Es gelten dann hinsichtlich einer möglichen Rückzahlungspflicht die gesetzlichen Bestimmungen; weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn Dritte, wie z.B. Begleitfahrzeuge oder externe Dienstleister, beteiligt sind.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Auflagen der Behörden für die Teilnahme am SSR 2025
Die nachfolgenden Punkte sind von den Teilnehmern zwingend zu beachten:
Die Veranstaltung ist kein Rennen, es gibt keine Zeitnahme!
Es gibt keinen Massenstart. Im Abstand von 30 Sekunden dürfen maximal 15 Teilnehmer auf die Strecke geschickt werden. (Die Startaufstellung erfolgt vor Ort und ist unabhängig von der Anmeldung)
Die Strecken sind für den übrigen Verkehr nicht gesperrt!
Pulkbildungen von mehr als 15 Radler sind polizeilich verboten. Bitte beachtet, das dies auch gilt, bei der Abfahrt an der Verpflegungsstation.
Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Bitte speziell das Rechtsfahrgebot, die Radwegbenutzungspflicht, die Vorfahrtsregelung etc. beachten.